Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt seit dem 01.01.2001 grundsätzlich nur noch Renten auf Grund von Erwerbsminderung.
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden täglich eine beliebige Tätigkeit ausüben kann.
Die halbe Rente erhalten Versicherte, die noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen können.
Gar keine Rente erhält, wer täglich noch mehr als 6 Stunden arbeiten kann. Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt der bisher ausgeübte Beruf in jedem Fall unberücksichtigt.
Nur Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, hat der Gesetzgeber etwas besser gestellt. Sie erhalten die halbe Erwerbsminderungs-Rente auch dann, wenn sie berufsunfähig sind, also in ihrem bisherigen oder vergleichbaren Beruf täglich keine 6 Stunden mehr arbeiten können.
Berufseinsteiger, deren Ansprüche an die gesetzliche Versicherung noch sehr gering oder komplett gestrichen sind, sowie Selbstständige mit begrenztem oder ohne Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Versicherung sollten unbedingt eine Berufsunfähigkeit versichern. Ebenso Singles und junge Familien zur Absicherung des Einkommens und evtl. Verbindlichkeiten. Beamte, öffentlich Bedienstete und alle anderen, die noch keine ausreichende Absicherung haben, sollten eine ergänzende BUZ prüfen.
Personengruppe | Leistungen bei Berufsunfähigkeit | Leistungen bei Erwerbsminderung* |
Selbstständige ohne Anspruch in der gesetzl. Rentenversicherung (GRV) | keine | |
Hausfrauen | keine | |
Schüler / Studenten | keine | |
Berufsanfänger in den ersten 5 Jahren | keine | |
Pflichtvers. in der GRV, die nach dem 01.01.1961 geboren sind | keine | Halbe oder volle Erwerbsminderungs- Rente |
Pflichtvers. in der GRV, die vor dem 02.01.1961 geboren sind | Halbe Erwerbs- minderungs-Rente | Halbe oder volle Erwerbsminderungs- Rente |
Es können somit bei voller Erwerbsminderung bestenfalls mit rund 30 % vom Bruttoeinkommen gerechnet werden (teilweise Erwerbsminderung rund 15 %). Bei höherem Einkommen fällt die Rente im Verhältnis zum Bruttolohn noch geringer aus.
Ja, denn die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht nur für alle Erwerbstätigen wichtig, sondern gerade auch für Hausfrauen und Hausmänner. Muss die Arbeitskraft beispielsweise durch professionelle Haushaltshilfen ersetzt werden, ist dies oft mit nicht tragbarem finanziellem Aufwand verbunden. Dabei ist die Absicherung für eine 35-jährige Hausfrau bereits ab 1,50 Euro pro Tag zu haben.
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