Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Leistungen sind aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt seit dem 01.01.2001 grundsätzlich nur noch Renten auf Grund von Erwerbsminderung.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden täglich eine beliebige Tätigkeit ausüben kann.

Die halbe Rente erhalten Versicherte, die noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen können.

Gar keine Rente erhält, wer täglich noch mehr als 6 Stunden arbeiten kann. Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt der bisher ausgeübte Beruf in jedem Fall unberücksichtigt.

Nur Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, hat der Gesetzgeber etwas besser gestellt. Sie erhalten die halbe Erwerbsminderungs-Rente auch dann, wenn sie berufsunfähig sind, also in ihrem bisherigen oder vergleichbaren Beruf täglich keine 6 Stunden mehr arbeiten können.

Wer sollte sich absichern?

Berufseinsteiger, deren Ansprüche an die gesetzliche Versicherung noch sehr gering oder komplett gestrichen sind, sowie Selbstständige mit begrenztem oder ohne Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Versicherung sollten unbedingt eine Berufsunfähigkeit versichern. Ebenso Singles und junge Familien zur Absicherung des Einkommens und evtl. Verbindlichkeiten. Beamte, öffentlich Bedienstete und alle anderen, die noch keine ausreichende Absicherung haben, sollten eine ergänzende BUZ prüfen.

Personengruppe Leistungen bei Berufsunfähigkeit Leistungen bei Erwerbsminderung*
Selbstständige ohne Anspruch in der gesetzl. Rentenversicherung (GRV) keine
Hausfrauen keine
Schüler / Studenten keine
Berufsanfänger in den ersten 5 Jahren keine
Pflichtvers. in der GRV, die nach dem 01.01.1961 geboren sind keine Halbe oder volle Erwerbsminderungs-
Rente
Pflichtvers. in der GRV, die vor dem 02.01.1961 geboren sind Halbe Erwerbs- minderungs-Rente Halbe oder volle Erwerbsminderungs-
Rente
* Bei einem Bruttoarbeitslohn von z.B. 3.000,- Euro monatlich, ergibt sich für einen Arbeitnehmer in den alten Bundesländern:
· Eine volle Erwerbsminderungs-Rente von 952,- Euro
· Eine halbe Erwerbsminderungs-Rente von 476,- Euro
(die Renten für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern sind geringfügig niedriger)

Es können somit bei voller Erwerbsminderung bestenfalls mit rund 30 % vom Bruttoeinkommen gerechnet werden (teilweise Erwerbsminderung rund 15 %). Bei höherem Einkommen fällt die Rente im Verhältnis zum Bruttolohn noch geringer aus.

Sollten auch Hausfrauen einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen?

Ja, denn die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht nur für alle Erwerbstätigen wichtig, sondern gerade auch für Hausfrauen und Hausmänner. Muss die Arbeitskraft beispielsweise durch professionelle Haushaltshilfen ersetzt werden, ist dies oft mit nicht tragbarem finanziellem Aufwand verbunden. Dabei ist die Absicherung für eine 35-jährige Hausfrau bereits ab 1,50 Euro pro Tag zu haben.

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