Rentenversicherung

 

Gesetzliche Rente

In der Studie über "Die Deutschen und ihr Geld" zeigt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), dass knapp die Hälfte der Arbeitnehmer ihre Rentenansprüche zu hoch einschätzen. Rund 15 Prozent überschätzen ihre Rentenansprüche gar um 50 Prozent.

Diese Selbstüberschätzung hat einen einfachen Grund: In allen öffentlichen Rentenrechnungen geht der Gesetzgeber üblicherweise vom Standard-, Durchschnitts-, oder Eckrentner aus. Dessen Rentenniveau liegt grundsätzlich bei ca. 70 Prozent seines letzten Nettoeinkommens. Auf den normalen Arbeitnehmer treffen die Eckwerte des Eckrentners aber in keinster Weise zu: Denn das genannte Rentenniveau misst sich am allgemeinen Rentenniveau, gemessen am Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten. Die Voraussetzungen der Standardrente (45 Versicherungsjahre stets mit Durchschnittseinkommen) erfüllen heute die wenigsten Arbeitnehmer und in Zukunft wird es immer weniger Menschen geben, die auf 45 Rentenbeitragsjahre kommen.

Schon heute kommen die 61- bis 66-jährigen Rentner auf nur noch knapp 60 Prozent des letzten Nettolohns! Noch schlechter sieht es bei den nicht Haupteinkommensbeziehern - zumeist Frauen - aus. In einer weiteren Studie über die "Vermögensbildung unter neuen Rahmenbedingungen" hat das DIA die Höhe der Deckungslücke für verschiedene Geburtsjahrgänge ausgerechnet. Demnach wird der Abstand zwischen letztem Nettoeinkommen und erster Rentenzahlung umso größer, je jünger der Versicherte ist. So muss ein 1945 geborener Erwerbstätiger nach 40 Versicherungsjahren und mit einem in heutigen Preisen gerechneten letztem Nettoeinkommen von 2.045 Euro bereits eine Deckungslücke (= letztes Einkommen minus erste Rentenzahlung) von 818 Euro in Kauf nehmen. Bis zum Jahrgang 1985 weitet sich diese Lücke auf 1.284 Euro, bzw. 62,8 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus.

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