Kraftfahrzeugversicherung

In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stelle ich Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor

Meine Beratungsfelder:

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Reparaturversicherung
  • Oldtimerversicherung 
  • Mopedversicherung
  • Rollerversicherung 
  • Motorradversicherung
  • Sie brauchen sofort eine EVB ( Deckungskarte) für Ihr Fahrzeug ?

Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges müssen mindestens bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. In der Hauptsache sind dies die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugbrief), Nummernschilder (wenn vorhanden), HU-/AU-Nachweis, Führerschein und Personalausweis, die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) und gegebenenfalls eine Vollmacht.

 

  • Für Haftpflichtschäden - Schäden Dritter - erfolgt eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse für die Haftpflicht. Betroffen ist nur der Beitragsanteil für die Haftpflichtversicherung.
  • Für Vollkaskoschäden - Schäden durch Unfall oder Vandalismus - erfolgt eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse für die Vollkasko. Betroffen ist nur der Beitragsanteil für die Kaskoversicherung.
  • Für Teilkaskoschäden - z.B.: Schäden durch Wild, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Sturmflut, Steinschlag - erfolgt keine Rückstufung. Ihr Beitrag bleibt unverändert.

Schäden in der Teilkasko können Sie daher immer ohne Sorge von Ihrem Versicherer regulieren lassen.

Für Schäden in Vollkasko oder Haftpflicht kann es auf Dauer preiswerter sein, die Kosten selbst zu übernehmen.



 

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